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Uni Bochum: Institut für Glücksspiel und Gesellschaft

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Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) hat ein eigenes Forschungsinstitut zum Themenbereich Glücksspiel und Gesellschaft eröffnet. Mit der Etablierung reagiert die Wissenschaft somit auf aktuelle öffentliche und politische Diskussionen rund um das soziale Phänomen Glücksspiel und seine zukünftige Regulierung, doch was planen die Forscher hier genau?

Das neue Glücksspielforschungszentrum wurde in die Jurafakultät der Ruhr-Uni Bochum integriert.

Glücksspielverbände fördern Forschung

Das neue Forschungsinstitut der RUB ist Teil der juristischen Fakultät und wurde am 21. März offiziell unter dem Namen Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) eröffnet. Die Geschäftsführung der Einrichtung hält an dieser Stelle Prof. Dr. Julian Krüper, spezialisiert auf Verfassungstheorie, Öffentliches Recht und interdisziplinäre Rechtsforschung. Der Jurist sieht in dem Institut vor allem einen „zentralen Ort des Austauschs von Glücksspielpraxis, Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Wissenschaft“.

Bei der Etablierung von GLÜG sind derweil gleich drei verschiedene Universitäten beteiligt, geforscht werden soll auf interdisziplinärer Ebene: Neben der RUB sind demnach auch die Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität sowie die sozialwissenschaftliche Fakultät der Uni Wuppertal mit von der Partie. Im Zentrum stehen vor allem Forschungsfragen rund um das Thema Glücksspiel als soziales Phänomen und sinnvolle Regulierungsstrategien im digitalen Zeitalter, vor allem in Bezug auf Online Casinos. Forschungsleiter Krüper hierzu im Zitat:

“Wir haben uns bereits mit vielen juristischen Fragen zur Glücksspielregulierung beschäftigt, jetzt wollen wir versuchen die vielen verschiedenen Aspekte gemeinsam zu erforschen. Mit unserer Forschung wollen wir den öffentlichen und politischen Diskurs über Glücksspielfragen wissenschaftlich begleiten sowie Optionen für die Regulierung bewerten und auch neu entwickeln.”

Obgleich sich das neue Forschungszentrum als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung versteht, wird das Institut auch von den deutschen Glücksspielverbänden befürwortet und finanziell unterstützt. Als Förderer treten an dieser Stelle insbesondere die Firma Westlotto aus Nordrheinwestfalen und der Verband der deutschen Automatenindustrie auf. Auch hierzu bezog Krüper bereits Stellung und verwies dabei auf die Vorteile der Kooperation – die Sache stehe damit insgesamt auf „breiteren Füßen“, so das Credo des Akademikers, der darüber hinaus erklärte:

“Das private Unternehmen und der Staat sich zusammentun, ist ungewöhnlich. Wenn etwas durch Drittmittel finanziert wird, setzt man sich immer dem Verdacht aus, dass man sich gemein macht. Aber wir arbeiten da schon redlich wissenschaftlich.”

Drei Fragen, drei Forschungsfelder

Wie der Jurist weiterführend erklärt sollen innerhalb des Instituts insgesamt drei Forschungsfragen aus drei verschiedenen Forschungsbereichen im Zentrum stehen: Erstens planen die Forscher sich mit Fragen in Bezug auf Verfassungs-, Verwaltungs-, Steuer- und EU-Recht aus juristischer Sicht auseinanderzusetzen – hier soll vor allem eine „rechtsvergleichende Perspektive“ geschaffen werden, zum Beispiel hinsichtlich einer zentralen Glücksspielbehörde nach britischem Vorbild.

Gesucht wird hier vor allem nach Möglichkeiten zur Inklusion des boomenden Onlinesektors, ebenso wie nach Methoden zur Steuerung des Glücksspielangebots in Spielhallen.

Zweitens soll eine wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung unter den Fragestellungen erfolgen, wie sich der deutsche Glücksspielmarkt im europäischen Vergleich entwickelt und welche Formen der Regulierung zeitgemäß und sinnvoll erscheinen. An dritter Stelle soll eine sozialwissenschaftliche Perspektive zum Verständnis des Glücksspiels als soziales wie kulturelles Phänomen beitragen.

Dass Deutschland hinsichtlich des bundesweiten Lotteriemonopols und vor allem mit Blick auf den wachsenden Onlinesektor eher rückläufig dasteht, ist kein Geheimnis: Erst vergangene Woche wurde das Thema Glücksspiel auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg auf den Tisch gebracht. Die Regulierung obliegt in Deutschland bekanntermaßen den einzelnen Bundesländern.

Im Rahmen eines nunmehr dritten Glücksspielvertrags haben die Minister hier zumindest einen ersten Konsens erreicht: Glücksspiele sollen ganzheitlich und nach bestimmten Qualitätskriterien bundesweit reguliert werden. Die weiteren Entwicklungen stehen hier natürlich vorerst noch aus, weshalb die von Krüper geplante wissenschaftliche Analyse am neuen Bochumer GLÜG-Institut wohl auch von der Legislative der Bundesrepublik nur begrüßt werden kann.

Regulierungsdiskrepanzen in Holland

Wie nötig eine gesundes Mittelmaß in puncto Glücksspielregulierung ist, zeigt sich derweil am frisch liberalisierten holländischen Markt. Hier muss die Glücksspielbehörde KSA (Kansspelautoriteit) aktuell vor dem obersten Verwaltungsgericht in Den Haag zu einem neuen Glücksspielgesetz Stellung nehmen. Die erst im Februar verabschiedete Gesetzesnovelle sieht zwar eine Integration lizenzierter Onlineanbieter vor, hält jedoch weiterhin am Lotteriemonopol der holländischen Nationallotterie (Nederlandse Loterij) fest.

Geprüft wird nun ob das landesweit vorherrschende Lotteriemonopol noch kompatibel mit der aktuellen Marktsituation und der europäischen Gesetzeslage ist. Klage wurde an dieser Stelle auf Grundlage der neuen Gesetzgebung von einer Reihe namhafter Onlineunternehmen eingereicht, unter anderem Bet365, GVC und Betsson.

Laut Berichten des Fachjournals EGR haben die Forderungen der Kläger sogar Aussicht auf Zulassung: Das staatliche Lotteriemonopol „verliere angesichts des liberalisierten Online Casinomarkts seine Gültigkeit“, so der bisherige Status des Verfahrens. Die weiteren Entwicklungen bleiben hier natürlich ebenfalls abzuwarten

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